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Zitierungen von § 95 BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 95 BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 89 BRAO Aufgaben der Kammerversammlung (vom 01.08.2021)
... aufzustellen, die a) den in § 43c Absatz 3 und den §§ 75, 95 , 140 und 191b genannten Personen zu gewähren ist; b) nach Maßgabe des ...
§ 103 BRAO Ernennung von Rechtsanwälten zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes (vom 01.08.2021)
... anwaltlichen Mitglieder des Anwaltsgerichtshofes und deren Stellung gelten die §§ 94 und 95 Absatz 1 entsprechend. (3) Für das Ende des Amtes eines anwaltlichen Mitglieds des ... (3) Für das Ende des Amtes eines anwaltlichen Mitglieds des Anwaltsgerichtshofes gilt § 95 Abs. 1a Satz 1 und 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass keine Mitgliedschaft mehr in einer der ... errichtet ist. (4) Für die Amtsenthebung und die Entlassung aus dem Amt ist § 95 Abs. 1a Satz 3, Abs. 2 und 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass über die Amtsenthebung ein Senat des ...
§ 109 BRAO Beendigung des Amtes als Beisitzer (vom 08.09.2015)
... Für das Ende des Amtes des anwaltlichen Beisitzers gilt § 95 Abs. 1a Satz 1 und 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass keine Mitgliedschaft in einer ... Für die Amtsenthebung und die Entlassung aus dem Amt des Beisitzers ist § 95 Abs. 1a Satz 3, Abs. 2 und 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Bundesministerium der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 8 NotBRMoG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... aufzustellen, die a) den in § 43c Absatz 3 und den §§ 75, 95 , 140 und 191b genannten Personen zu gewähren ist; b) nach Maßgabe des ... anwaltlichen Mitglieder des Anwaltsgerichtshofes und deren Stellung gelten die §§ 94 und 95 Absatz 1 entsprechend." c) In Absatz 3 wird nach dem Wort „eines" das Wort ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 1 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... 3. einem anderen Gericht der Anwaltsgerichtsbarkeit angehören." 36. § 95 Abs. 1a wird wie folgt gefasst: „(1a) Das Amt eines Mitglieds des ... „(3) Für das Ende des Amtes eines Mitglieds des Anwaltsgerichtshofes gilt § 95 Abs. 1a Satz 1 und 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass keine Mitgliedschaft mehr in einer ... Anwaltsgerichtshof errichtet ist." c) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 95 Abs. 2 und 3" durch die Angabe „§ 95 Abs. 1a Satz 3, Abs. 2 und 3" ... In Absatz 4 wird die Angabe „§ 95 Abs. 2 und 3" durch die Angabe „§ 95 Abs. 1a Satz 3, Abs. 2 und 3" ersetzt. 38. In § 104 Satz 1 wird der Punkt am ... „(1) Für das Ende des Amtes des anwaltlichen Beisitzers gilt § 95 Abs. 1a Satz 1 und 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass keine Mitgliedschaft in einer ... (2) Für die Amtsenthebung und die Entlassung aus dem Amt des Beisitzers ist § 95 Abs. 1a Satz 3, Abs. 2 und 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Bundesministerium der ...

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Artikel 1 RASvStG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... der Satzungsversammlung im Haupt- oder Nebenberuf tätig sein." 39. § 95 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a ... die Stellung der anwaltlichen Mitglieder des Anwaltsgerichtshofes gelten die §§ 94 und 95 Abs. 1 entsprechend. Die anwaltlichen Mitglieder dürfen nicht gleichzeitig dem Anwaltsgericht ... der Satzungsversammlung übernimmt, mit der Aufnahme der Tätigkeit. § 95 Abs. 1a Satz 2 gilt entsprechend. (4) Für die Amtsenthebung und die Entlassung ... (4) Für die Amtsenthebung und die Entlassung aus dem Amt ist § 95 Abs. 2 und 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass über die Amtsenthebung ein Senat des ... der Satzungsversammlung übernimmt, mit der Aufnahme der Tätigkeit. § 95 Abs. 1a Satz 2 gilt entsprechend. (2) Das Bundesministerium der Justiz kann einen ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
... des Anwaltsgerichts § 94 Ernennung der Mitglieder des Anwaltsgerichts § 95 Rechtsstellung der Mitglieder des Anwaltsgerichts § 96 Besetzung der Kammern des ...