interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Artikel 1 RASvStG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung ... Wort „weiter" ersetzt. c) Absatz 4 wird aufgehoben. 40. § 103 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird durch folgende Absätze 2 bis 4 ... der Rechtsanwalt zu hören." 41a. In § 112 wird die Angabe „§ 103 Abs. 4" durch die Angabe „§ 103 Abs. 6" ersetzt. 42. § 115 ... 41a. In § 112 wird die Angabe „§ 103 Abs. 4" durch die Angabe „§ 103 Abs. 6" ersetzt. 42. § 115 wird wie folgt geändert: a) Der ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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