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Zitierungen von § 108 BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 108 BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 1 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... das Wort „drei" jeweils durch das Wort „zwei" ersetzt. 40. § 108 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Artikel 1 RASvStG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden die neuen Absätze 5 und 6. 40a. § 108 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Beisitzer dürfen nicht gleichzeitig ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
... Senats für Anwaltssachen § 107 Rechtsanwälte als Beisitzer § 108 Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung § 109 ...