Zitierungen von § 113 BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 113 BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 74 BRAO Rügerecht des Vorstandes (vom 01.08.2022)
... auf Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht erforderlich erscheint. § 113 Absatz 2 und 4 , die §§ 115b und 118 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 118a und 118b gelten ... Berufsausübungsgesellschaften entsprechend anzuwenden, wenn in den Fällen des § 113 Absatz 3 die Bedeutung der Pflichtverletzung gering ist und ein Antrag auf Einleitung eines ... auf Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht erforderlich erscheint. § 113 Absatz 5 , die §§ 113b und 118c Absatz 2 sowie die §§ 118d bis 118f sind entsprechend ...
§ 115a BRAO Rüge und anwaltsgerichtliche Maßnahme (vom 01.08.2022)
... Anwaltsgericht den Rügebescheid aufgehoben (§ 74a), weil es eine Pflichtverletzung nach § 113 Absatz 1 bis 3 nicht festgestellt hat, so kann ein anwaltsgerichtliches Verfahren wegen desselben Verhaltens nur ... die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt ist, weil eine Pflichtverletzung nach § 113 Absatz 1 bis 3 nicht festzustellen ...
§ 123 BRAO Antrag des Rechtsanwalts auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens (vom 01.08.2022)
... Entscheidung beantragen, wenn in den Gründen 1. eine Pflichtverletzung nach § 113 Absatz 1 bis 3 festgestellt, das anwaltsgerichtliche Verfahren aber nicht eingeleitet wird oder 2. ... aber nicht eingeleitet wird oder 2. offengelassen wird, ob eine Pflichtverletzung nach § 113 Absatz 1 bis 3 vorliegt. Der Antrag ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der ... Der Anwaltsgerichtshof entscheidet durch Beschluss, ob eine Pflichtverletzung nach § 113 Absatz 1 bis 3 des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer festzustellen ist. Der Beschluß ist mit ... der Staatsanwaltschaft. (4) Erachtet der Anwaltsgerichtshof eine Pflichtverletzung nach § 113 Absatz 1 bis 3 nicht für gegeben, so kann nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wegen desselben ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022)
... von" durch das Wort „Verlust" ersetzt. k) Nach der Angabe zu § 113 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 113a Leitungspersonen ... a) Absatz 1 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „ § 113 Absatz 2 und 4 , die §§ 115b und 118 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 118a und 118b gelten ... Berufsausübungsgesellschaften entsprechend anzuwenden, wenn in den Fällen des § 113 Absatz 3 die Bedeutung der Pflichtverletzung gering ist und ein Antrag auf Einleitung eines ... und ein Antrag auf Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht erforderlich erscheint. § 113 Absatz 5 , die §§ 113b und 118c Absatz 2 sowie die §§ 118d bis 118f sind entsprechend ... und 118c Absatz 2 sowie die §§ 118d bis 118f gelten entsprechend." 31. § 113 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach dem Wort ... dieser angehört, können nebeneinander verhängt werden." 32. Nach § 113 werden die folgenden §§ 113a und 113b eingefügt: „§ 113a ... schuldhafte Pflichtverletzung" durch die Wörter „eine Pflichtverletzung nach § 113 Absatz 1 bis 3" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In ... schuldhafte Pflichtverletzung" durch die Wörter „eine Pflichtverletzung nach § 113 Absatz 1 bis 3" ersetzt. 37. § 115b wird wie folgt gefasst: „§ ... Entscheidung beantragen, wenn in den Gründen 1. eine Pflichtverletzung nach § 113 Absatz 1 bis 3 festgestellt, das anwaltsgerichtliche Verfahren aber nicht eingeleitet wird oder 2. ... nicht eingeleitet wird oder 2. offengelassen wird, ob eine Pflichtverletzung nach § 113 Absatz 1 bis 3 vorliegt." c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Satz 2 wird ... „Der Anwaltsgerichtshof entscheidet durch Beschluss, ob eine Pflichtverletzung nach § 113 Absatz 1 bis 3 des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer festzustellen ist." bb) In Satz 4 werden ... „schuldhafte Pflichtverletzung" durch die Wörter „Pflichtverletzung nach § 113 Absatz 1 bis 3" ersetzt. 48. In § 130 Satz 1, § 131 Absatz 2 und § 133 Satz ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
...  Sechster Teil Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen § 113 Ahndung einer Pflichtverletzung § 114 Anwaltsgerichtliche Maßnahmen  ...


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