interne Verweise§ 74 BRAO Rügerecht des Vorstandes (vom 01.08.2022) ... 113 Absatz 2 und 4, die §§ 115b und 118 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 118a und 118b gelten entsprechend. Für die Verjährung und deren Ruhen gilt § 115 Absatz ...
§ 115 BRAO Verjährung von Pflichtverletzungen (vom 01.08.2022) ... vorrangigen berufsaufsichtlichen Verfahrens und 3. einer Aussetzung des Verfahrens nach § 118b . (3) Für die Unterbrechung der Verjährung gilt § 78c Absatz 1 bis 4 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022) ... Verfahren nach anderen Berufsgesetzen". p) Nach der Angabe zu § 118b werden die folgenden Angaben eingefügt: „Zweiter Unterabschnitt ... 113 Absatz 2 und 4, die §§ 115b und 118 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 118a und 118b gelten entsprechend. Für die Verjährung und deren Ruhen gilt § 115 Absatz 1 Satz 1 ... berufsaufsichtlichen Verfahrens und 3. einer Aussetzung des Verfahrens nach § 118b . (3) Für die Unterbrechung der Verjährung gilt § 78c Absatz 1 bis 4 des ... nur die Verletzung der dem Mitglied obliegenden anwaltlichen Pflichten." 43. Nach § 118b wird folgender Zweiter Unterabschnitt eingefügt: „Zweiter ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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