Zitierungen von § 173 BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 173 BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 173a BRAO Berufsausübungsgesellschaften von Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof (vom 01.08.2022)
... und zu unterhalten hat. § 59m Absatz 2 bis 4 findet keine Anwendung. (4) § 173 gilt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 8 NotBRMoG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... von Dienstleistungen". f) In den Angaben zu den §§ 161 und 173 werden jeweils die Wörter „eines Vertreters" durch die Wörter „einer ... aus den in § 10 genannten Gründen ausgesetzt werden" ersetzt. 46. § 173 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 1 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof widerrufen werden kann." 51. § 173 wird wie folgt gefasst: „§ 173 Bestellung eines Vertreters und eines ... werden kann." 51. § 173 wird wie folgt gefasst: „§ 173 Bestellung eines Vertreters und eines Abwicklers der Kanzlei (1) Das Bundesministerium ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022)
...  w) Die Angabe zu § 172b wird gestrichen. x) Nach der Angabe zu § 173 werden die folgenden Angaben eingefügt: „Zweiter Unterabschnitt Berufliche ... § 172a wird aufgehoben. 76. § 172b wird § 172a. 77. Nach § 173 wird folgender Zweiter Unterabschnitt eingefügt: „Zweiter ... und zu unterhalten hat. § 59m Absatz 2 bis 4 findet keine Anwendung. (4) § 173 gilt entsprechend." 78. In § 174 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 1 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... die Wörter „die Bewerberin oder" eingefügt. 47. In § 173 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „(§ 47 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5, § 161 Abs. ...
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
... anderen Gerichten § 172a Sozietät § 172b Kanzlei § 173 Bestellung eines Vertreters und eines Abwicklers der Kanzlei Vierter Abschnitt ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 139 10. ZustAnpV Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... 3 Nummer 1, § 163 Satz 1 und 2, § 169 Absatz 1, § 170 Absatz 1 Satz 1, § 173 Absatz 1 Satz 1, § 176 Absatz 2 Satz 1, § 185 Absatz 4 Satz 1 sowie den §§ ...


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