Zitierungen von § 193 BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 193 BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 2 BRAO (zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1) Gebührenverzeichnis (vom 23.01.2024)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 1 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... Die Kosten in gerichtlichen Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen § 193 Gerichtskosten In verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen werden Gebühren nach dem ... die Angabe „Anlage (zu § 195 Satz 1)" durch die Angabe „Anlage (zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1)" ersetzt. b) Die Gliederung wird wie folgt ...

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Artikel 1 RASvStG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... der Gebühren ganz oder teilweise abgesehen werden." 49. Die §§ 193 und 194 werden aufgehoben. 50. § 201 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
... Abschnitt Kosten in gerichtlichen Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen § 193 Gerichtskosten § 194 Streitwert Dritter Abschnitt Kosten im ... 211 Befreiung von der Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt Anlage (zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1) ...

Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften
G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Artikel 1 2. VerhmRLUG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe „Anlage (zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1) Gebührenverzeichnis" durch die folgenden Angaben ersetzt: ... vor Erlass neuer Berufsreglementierungen Anlage 2 (zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1) Gebührenverzeichnis". 2. In § 59a Absatz 4 Satz 1 ... durch die Wörter „der Anlage 1 zu diesem Gesetz" ersetzt. 3. In § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1 wird jeweils nach dem Wort „Anlage" die Angabe „2" ...


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