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Zitierungen von § 208 BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 208 BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 8 NotBRMoG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... Absatz 1 Nummer 3, Absatz 3 bis 6, §§ 204, 205)" eingefügt. 58. In § 208 Satz 1 werden die Wörter „im Verfahren vor dem Schiedsmann" durch die Wörter ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 1 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
...  d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3. 64. Die Überschrift vor § 208 wird gestrichen. 65. § 208 wird wie folgt gefasst: „§ 208 ... 3. 64. Die Überschrift vor § 208 wird gestrichen. 65. § 208 wird wie folgt gefasst: „§ 208 Landesrechtliche Beschränkungen der ... 208 wird gestrichen. 65. § 208 wird wie folgt gefasst: „§ 208 Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft Ist durch ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022)
...  Dreizehnter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften § 208 Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft § ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
... Stellung Dreizehnter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften § 208 Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft § 209 ...