Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 1 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung ... Teils, der Sechste" ersetzt. b) Absatz 4 wird aufgehoben. 67. § 210 wird wie folgt gefasst: „§ 210 Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern ... 4 wird aufgehoben. 67. § 210 wird wie folgt gefasst: „§ 210 Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern Am 1. September 2009 bestehende ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63) ... 209 Kammermitgliedschaft von Inhabern einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz § 210 Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern § 211 Befreiung von der Voraussetzung der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6648/v94909.htm