Zitierungen von § 211 BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 211 BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 42 1. BMJBBG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 214 wie folgt gefasst: „Befreiung von der Voraussetzung der Befähigung zum ... „Befreiung von der Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt § 214 ". 2. Dem § 59k Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:  ... haben, dürfen eine solche Bezeichnung weiterführen." 3. Der § 214 wird wie folgt gefasst: „§ 214 Befreiung von der Voraussetzung der ... 3. Der § 214 wird wie folgt gefasst: „§ 214 Befreiung von der Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt (1) Die ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 1 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... von § 31c erlassene Rechtsverordnung" eingefügt. 61. § 214 wird § 211 . 62. § 215 wird aufgehoben. 63. Der Bundesrechtsanwaltsordnung wird die ...
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
... Rechtsberatungsgesetz § 210 Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern § 211 Befreiung von der Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt Anlage (zu § ...


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