§ 14 Lehrgang "Einführung in den Rüstungsbereich"
Im Ausbildungsabschnitt "Einführung in den Rüstungsbereich" werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den Rechten und Pflichten der Beamtinnen und Beamten vertraut gemacht. Sie erhalten einen Überblick über die Aufgaben und die Organisation der Bundeswehr, insbesondere des Rüstungsbereichs, deren rechtliche Grundlagen sowie eine Übersicht über die wehrtechnischen Fachgebiete. Die Anwärterinnen und Anwärter sollen am Ende des Lehrgangs über ein Grundwissen verfügen, auf dem die weitere Ausbildung aufbaut. Einzelheiten regelt der Lehrplan.
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