§ 2 - Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit (BlauzungenV k.a.Abk.)

§ 2 (aufgehoben)


§ 2 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit V. v. 21. Dezember 2007 BGBl. I S. 3144 m.W.v. 28. Dezember 2007

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Frühere Fassungen von § 2 Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.12.2007Artikel 3 Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3144
aktuell vorher 11.07.2007Artikel 3 Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit sowie zur Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
vom 06.07.2007 BGBl. I S. 1264
aktuellvor 11.07.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 2 Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BlauzungenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BlauzungenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
V. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3144
Artikel 3 BlauzVnÄndV Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
... Wörter „insbesondere der Art Culicoides imicola," gestrichen. 2. § 2 wird aufgehoben. 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ...

Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit sowie zur Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
V. v. 06.07.2007 BGBl. I S. 1264
Artikel 3 BlauzungenVuaÄndV Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
... oder epizootiologischen Befunden festgestellt ist;". 2. In § 2 Abs. 2 werden die Wörter „Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung ...


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