Zitierungen von § 5 SachenRBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SachenRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SachenRBerG Nicht einbezogene Rechtsverhältnisse
... Grundlage eine bauliche Investition vorgenommen hat, a) die in den §§ 5 bis 7 bezeichnet ist oder b) zu deren Absicherung nach den Rechtsvorschriften der ...
§ 4 SachenRBerG Bauliche Nutzungen
...  den Erwerb oder den Bau eines Eigenheimes durch oder für natürliche Personen (§ 5 ), 2. den staatlichen oder genossenschaftlichen Wohnungsbau (§ 6),  ...
§ 51 SachenRBerG Eingangsphase
... am 1. Januar 1995. (2) Ist ein Erbbaurecht für ein Eigenheim (§ 5 Abs. 2) zu bestellen und beträgt der zu verzinsende Bodenwert mehr als 250.000 Deutsche Mark, ...
§ 85 SachenRBerG Unvermessene Flächen
... nachgewiesen (unvermessene Flächen) oder wurde eine Bebauung nach den §§ 4 bis 7 und 12 ohne Bestellung eines Nutzungsrechts vorgenommen, erfolgt die Bestimmung des Teils ...
§ 112 SachenRBerG Umwandlung alter Erbbaurechte
... dieses Gesetzes für verliehene Nutzungsrechte entsprechende Anwendung. (4) § 5 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik ist ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG)
Artikel 1 G. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2538, 2538; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
§ 2 SchuldRAnpG Nicht einbezogene Rechtsverhältnisse
...  1. Nutzungsverträge nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 3, wenn die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchstabe d und e des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes bezeichneten ...
§ 50 SchuldRAnpG Bauliche Maßnahmen des Nutzers
... Gebäude im Sinne dieses Abschnitts sind Wohnhäuser und die in § 5 Abs. 2 Satz 2 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes bezeichneten Nebengebäude. (2) ...


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