Zitierungen von § 23 SachenRBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SachenRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 SachenRBerG Vermessene Flächen
... mit den Grenzen des Grundstücks übereinstimmt. Im übrigen sind die §§ 22 bis 27 ...
§ 26 SachenRBerG Übergroße Flächen für den Eigenheimbau
... bestimmt wird. Das gleiche gilt, wenn der Anspruch des Nutzers nach den §§ 21 bis 23 sich auf eine über die Regelgröße hinausgehende Fläche erstreckt. Die ...
§ 27 SachenRBerG Restflächen
... sind Grundstücksteile, auf die sich der Anspruch des Nutzers nach den §§ 21 bis 23 und 25 nicht erstreckt, wenn diese nicht in angemessenem Umfang baulich oder wirtschaftlich ...
§ 39 SachenRBerG Mehrere Erbbaurechte auf einem Grundstück, Gesamterbbaurechte, Nachbarerbbaurechte
... worden ist, wenn der Anspruch des Nutzers auf Erbbaurechtsbestellung sich nach den §§ 21 bis 27 auch auf dieses Grundstück erstreckt. (3) Erstreckt sich die Bebauung auf ...
§ 55 SachenRBerG Nutzungsbefugnis des Erbbauberechtigten, Grundstücksteilung
... des Gebäudes hinausgehende Teile des Grundstücks zu nutzen, ist nach den §§ 21 bis 27 zu bestimmen. Der Erbbauberechtigte ist berechtigt, auch die nicht bebauten Flächen ...
§ 66 SachenRBerG Teilflächen
... Die Bestimmung abzuschreibender Teilflächen ist nach den §§ 22 bis 27 vorzunehmen. Die Grenzen dieser Flächen sind in dem Vertrag zu bezeichnen nach  ...


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