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Zitierungen von § 31 SachenRBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SachenRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 53 SachenRBerG Dauer des Erbbaurechts
... bestimmten Zeitraum hinaus. Beträgt die Restnutzungsdauer weniger als 25 Jahre, so ist § 31 Abs. 2 bis 5 ...
§ 81 SachenRBerG Voraussetzungen, Kaufgegenstand, Preisbestimmung
... des Nutzers auf Bestellung eines Erbbaurechts oder auf Ankauf des Grundstücks nach § 31 wegen geringer Restnutzungsdauer des Gebäudes oder der baulichen Anlage ausgeschlossen ist ... ein Mietvertrag mit einer nach der Restnutzungsdauer des Gebäudes bemessenen Laufzeit (§ 31 Abs. 2) nicht abgeschlossen wird. (3) Ist das vom Nutzer errichtete oder erworbene ...
§ 84 SachenRBerG Rechte des Nutzers bei Zahlungsverzug
... weniger als 25 Jahre beträgt, den Abschluß eines Mietvertrages nach § 31 oder 2. den Abschluß eines Grundstückskaufvertrages nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346
Artikel 78 2. BMJBBG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809), wird wie folgt geändert: 1. In § 31 Abs. 5 Satz 2, § 35 Satz 2, § 46 Abs. 1 Satz 3, § 49 Satz 1 und § 52 Abs. 1 ...
 
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