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Zitierungen von § 51 SachenRBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SachenRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30 SachenRBerG Unredlicher Erwerb
... Zinssätzen und der Ankaufspreis nach dem ungeteilten Bodenwert zu bestimmen. § 51 ist nicht ...
§ 31 SachenRBerG Geringe Restnutzungsdauer (vom 30.11.2007)
... andernfalls ist der Zins nach dem ortsüblichen Entgelt zu bestimmen. Die §§ 47, 51 und 54 sind entsprechend anzuwenden. (4) Jede Vertragspartei kann eine Anpassung des ...
§ 32 SachenRBerG Grundsatz
... auf Bestellung eines Erbbaurechts verlangen, wenn der Inhalt des Angebots den §§ 43 bis 58 entspricht. Dasselbe Recht steht dem Grundstückseigentümer gegen den Nutzer zu, ...
§ 45 SachenRBerG Verzinsung bei Überlassungsverträgen
... wäre. Er ist mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen. (2) § 51 Abs. 1 ist auf die Verzinsung des Gebäuderestwerts entsprechend anzuwenden. (3) ...
§ 80 SachenRBerG Ansprüche wegen Pflichtverletzung
... Erbbauzinses verlangen. Die Regelungen über eine Zinsermäßigung in § 51 sind nicht anzuwenden, auch wenn nach Satz 1 Nr. 1 auf Verlangen des ...
§ 112 SachenRBerG Umwandlung alter Erbbaurechte
... berechtigt, eine Anpassung des Erbbauzinses bis zu der sich aus den §§ 43, 45 bis 48 und 51 ergebenden Höhe zu verlangen. (3) Vorstehende Bestimmungen finden keine ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 233 EGBGB Drittes Buch. Sachenrecht (vom 08.09.2015)
... jeweilige Grundstückseigentümer vom jeweiligen Nutzer ein Entgelt in Höhe des nach § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 , §§ 43, 45 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes zu zahlenden Erbbauzinses verlangen, ...