interne Verweise§ 61 SachenRBerG Grundsatz ... verlangen, wenn der Inhalt des Angebots den Bestimmungen der §§ 65 bis 74 entspricht. (2) Der Grundstückseigentümer kann vom Nutzer den Ankauf ...
§ 71 SachenRBerG Nachzahlungsverpflichtungen ... der Nutzer ihm gegenüber verpflichtet, die Differenz zu dem ungeteilten Bodenwert (§ 70 ) zu zahlen, wenn innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Erwerb 1. ... veräußert wird, 2. eine Nutzungsänderung nach § 70 erfolgt oder 3. der Nutzer das erworbene land-, forstwirtschaftlich oder ...
Zitat in folgenden NormenInvestitionsvorranggesetz (InVorG)
neugefasst durch B. v. 04.08.1997 BGBl. I S. 1996; zuletzt geändert durch Artikel 588 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6679/v95367.htm