Zitierungen von § 70 SachenRBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SachenRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 SachenRBerG Nicht mehr nutzbare Gebäude und nicht ausgeübte Nutzungen
... diesem Fall bestimmen sich der Erbbauzins nach § 47 Abs. 3 und der Ankaufspreis nach § 70 Abs. 4. (4) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn 1.  ...
§ 48 SachenRBerG Zinserhöhung nach Veräußerung
... so abzuschließen, daß der Erwerber die Pflichten zur Zinsanpassung wegen der in § 70 Abs. 1 bezeichneten Nutzungsänderungen ...
§ 54 SachenRBerG Vertraglich zulässige bauliche Nutzung
... und 3 benannten Umfang hinausgehen. Zulässig ist auch ein Wechsel der Nutzungsart nach § 70 Abs. 1, wenn dies für eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der errichteten Gebäude ...
§ 61 SachenRBerG Grundsatz
... verlangen, wenn der Inhalt des Angebots den Bestimmungen der §§ 65 bis 74 entspricht. (2) Der Grundstückseigentümer kann vom Nutzer den Ankauf ...
§ 71 SachenRBerG Nachzahlungsverpflichtungen
... der Nutzer ihm gegenüber verpflichtet, die Differenz zu dem ungeteilten Bodenwert (§ 70 ) zu zahlen, wenn innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Erwerb 1.  ... veräußert wird, 2. eine Nutzungsänderung nach § 70 erfolgt oder 3. der Nutzer das erworbene land-, forstwirtschaftlich oder ...
§ 78 SachenRBerG Rechtsfolgen des Erwerbs des Grundstückseigentums durch den Nutzer
... Anlage nach diesem Abschnitt verlangen. Der Preis ist nach dem vollen Verkehrswert (§ 70 ) zu bestimmen. Im Falle der Veräußerung des Grundstücks ist § 71 anzuwenden. ...
§ 109 SachenRBerG Tauschvertrag über Grundstücke
... finden auf den Tauschvertrag die Vorschriften über den Ankauf in den §§ 65 bis 74 entsprechende ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Investitionsvorranggesetz (InVorG)
neugefasst durch B. v. 04.08.1997 BGBl. I S. 1996; zuletzt geändert durch Artikel 588 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 16 InVorG Anspruch des Berechtigten auf den Gegenwert des Vermögensgegenstandes
... Verkehrswert zu zahlen (Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 3), auf das nach den §§ 43, 48, 68 bis 73 und 118 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes erzielbare Entgelt. (6) Berechtigt ...


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