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Zitierungen von § 73 SachenRBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SachenRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 61 SachenRBerG Grundsatz
... verlangen, wenn der Inhalt des Angebots den Bestimmungen der §§ 65 bis 74 entspricht. (2) Der Grundstückseigentümer kann vom Nutzer den Ankauf ...
§ 78 SachenRBerG Rechtsfolgen des Erwerbs des Grundstückseigentums durch den Nutzer
... des Grundstücks ist § 71 anzuwenden. Eine Preisermäßigung nach § 73 kann der Erwerber vom Eigentümer nur verlangen, wenn 1. die in § ... kann der Erwerber vom Eigentümer nur verlangen, wenn 1. die in § 73 Abs. 1 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen und 2. er sich ... vorliegen und 2. er sich gegenüber dem Eigentümer wie in § 73 Abs. 1 Satz 2 verpflichtet. Der frühere Grundstückseigentümer erwirbt ... erwirbt mit dem Entstehen einer Nachzahlungsverpflichtung des Eigentümers aus § 73 Abs. 1 ein vorrangiges Pfandrecht an den Ansprüchen des Eigentümers gegen den Erwerber ...
§ 109 SachenRBerG Tauschvertrag über Grundstücke
... finden auf den Tauschvertrag die Vorschriften über den Ankauf in den §§ 65 bis 74 entsprechende ...
 
Zitat in folgenden Normen

Investitionsvorranggesetz (InVorG)
neugefasst durch B. v. 04.08.1997 BGBl. I S. 1996; zuletzt geändert durch Artikel 588 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 16 InVorG Anspruch des Berechtigten auf den Gegenwert des Vermögensgegenstandes
... zu zahlen (Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 3), auf das nach den §§ 43, 48, 68 bis 73 und 118 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes erzielbare Entgelt. (6) Berechtigt ist ...