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Zitierungen von § 79 SachenRBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 79 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SachenRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 SachenRBerG Nicht mehr nutzbare Gebäude und nicht ausgeübte Nutzungen
... erstrecken, zu einem Verkauf mit dem Gebäude oder der baulichen Anlage bereitstellt. § 79 Abs. 1, 2 Satz 2 und Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Eine Versteigerung ist entsprechend den ...
§ 84 SachenRBerG Rechte des Nutzers bei Zahlungsverzug
... 233 § 2a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche betreiben. § 79 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. (2) Nach fruchtlosem Ablauf einer zur ...