§ 14 Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung
Einführungs- und Abschlusslehrgang werden am Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung durchgeführt. Die Einstellungsbehörde weist die Anwärterinnen und Anwärter dem Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung zum Einführungs- und Abschlusslehrgang zu.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes
V. v. 15.01.2009 BGBl. I S. 45
Artikel 1 2. LAP-mDZollVÄndV ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 14 wie folgt gefasst: „§ 14 Bildungs- und Wissenschaftszentrum der ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 14 wie folgt gefasst: „§ 14 Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung". 2. § 3 wird ... 7. Es werden ersetzt: a) in der Überschrift zu § 14 , § 14 Satz 1 und 2, § 23 Absatz 6 Satz 1, § 30 Absatz 2 Satz 3, Absatz 4 und Absatz ... 7. Es werden ersetzt: a) in der Überschrift zu § 14, § 14 Satz 1 und 2, § 23 Absatz 6 Satz 1, § 30 Absatz 2 Satz 3, Absatz 4 und Absatz 8 Satz 1 ...
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