Eingangsformel - Verordnung zur Aussetzung statistischer Erhebungen im Bereich der Jugendhilfe im Jahre 1985 nach dem Gesetz über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe (SHStatG1985AussV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.1985 BGBl. I S. 2527
Geltung ab 29.12.1985; FNA: 2170-3-7 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 4 des Bundesstatistikgesetzes vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 289) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:



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