Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben

§ 8 - Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (SKV-MV)

§ 8 Listen für Meldungen und Bescheinigungen



Die Ausbildungsstätten und die Krankenkassen können vereinbaren, daß Meldungen und Bescheinigungen nach den §§ 6 und 7 auf Listen erfolgen.



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