Für das Wintersemester 1996/97 können Vordrucke nach dem Muster der Anlagen
2 und
3 der Meldeverordnung für die Krankenversicherung der Studenten vom 30. Oktober 1975 (BGBl. I S. 2709) noch weiter verwendet werden. Für die Rückmeldung für das in Satz 1 genannte Semester hat jeder versicherte Student eine Versicherungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage
1 dieser oder nach dem Muster der Anlage
2 der bisher geltenden Meldeverordnung bei der Hochschule einzureichen.