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Anlage 7 - Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (SKV-MV)

Anlage 7 Erklärung des Auszubildenden über die zuständige Krankenkasse und Meldung über den Beginn der Ausbildung


Anlage 7 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1996 S. 573)

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Zitierungen von Anlage 7 SKV-MV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 SKV-MV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SKV-MV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 SKV-MV Meldungen der Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs
... eine Erklärung über die zuständige Krankenkasse nach dem Muster der Anlage 7 vorzulegen. Die Ausbildungsstätte meldet der zuständigen Krankenkasse den Beginn der ... Bundesausbildungsförderungsgesetz, indem sie die Erklärung nach dem Muster der Anlage 7 entsprechend ergänzt und der Krankenkasse unverzüglich zuleitet. Die Krankenkasse ...