Zitierungen von Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker/zur Feinwerkmechanikerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf FeinwerkMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeinwerkMAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin
V. v. 27.04.2004 BGBl. I S. 647; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 14.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 151
§ 10 MaschFüAusbV Anrechnungsregelung (vom 01.08.2023)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin
V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1429; aufgehoben durch § 12 V. v. 07.07.2010 BGBl. I S. 888
§ 12 FeinwerkMAusbV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin
V. v. 20.08.2007 BGBl. I S. 2134
Artikel 1 2. MaschFüAusbVÄndV
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker/zur Feinwerkmechanikerin
V. v. 24.03.2003 BGBl. I S. 375; aufgehoben durch § 12 V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1429
§ 1 FeinwerkMAusbErprobV Gegenstand und Struktur der Erprobung (vom 20.07.2007)
§ 2 FeinwerkMAusbErprobV Teil 1 der Gesellenprüfung
§ 3 FeinwerkMAusbErprobV Teil 2 der Gesellenprüfung


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