§ 7a - Umweltinformationsgesetz (UIG)

neugefasst durch B. v. 27.10.2014 BGBl. I S. 1643; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.02.2021 BGBl. I S. 306
Geltung ab 14.02.2005; FNA: 2129-42 Umweltschutz
| |

§ 7a Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit


§ 7a hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

§ 12 des Informationsfreiheitsgesetzes findet auf Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 entsprechende Anwendung.


Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften G. v. 25. Februar 2021 BGBl. I S. 306 m.W.v. 4. März 2021

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 7a UIG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.03.2021Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
vom 25.02.2021 BGBl. I S. 306

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 7a UIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7a UIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 25.02.2021 BGBl. I S. 306
Artikel 2 USchadGuaÄndG Änderung des Umweltinformationsgesetzes
... geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Bundesbeauftragte für die ... 1. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „ § 7a Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit § 12 des ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed