Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

§ 1 - Künstlersozialabgabe-Verordnung 1985 (KSAbgV 1985 k.a.Abk.)

V. v. 26.09.1984 BGBl. I S. 1255; aufgehoben durch Artikel 150 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 01.01.1985; FNA: 8253-1-3-1 Künstlersozialversicherung
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§ 1



Der Vomhundertsatz der Künstlersozialabgabe für das Jahr 1985 beträgt 5 vom Hundert.



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