Zweiter Abschnitt - Gesundheits-Reformgesetz (GRG)

G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477; zuletzt geändert durch Artikel 105 G. v. 27.04.1993 BGBl. I S. 512
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5-1 Sozialgesetzbuch
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Dritter Teil Überleitungs- und Schlußvorschriften
Zweiter Abschnitt Schlußvorschriften
Artikel 78 Berlin-Klausel
Artikel 79 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dritter Teil Überleitungs- und Schlußvorschriften

Zweiter Abschnitt Schlußvorschriften

Artikel 78 Berlin-Klausel


Artikel 78 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

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Artikel 79 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 79 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2 bis 7) (Aufhebung von Vorschriften)



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