§ 15 - Gesetz zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (VersAnsprReglG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 03.07.1964 BGBl. I S. 433, 806; zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 20 G. v. 20.12.1991 BGBl. I S. 2317
Geltung ab 01.07.1964; FNA: 7602-5 Rentenumstellung

§ 15



§ 9 der Ersten Verordnung (Anordnung) über die Lebens- und Rentenversicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens vom 5. Juli 1948 und die Zweite Verordnung (Anordnung) über die Lebens- und Rentenversicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens vom 27. Juli 1948 sowie die in den einzelnen Ländern an ihrer Stelle geltenden Vorschriften werden mit Wirkung vom Tage ihres Inkrafttretens aufgehoben.



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