Zitierungen von § 5 TelekomSZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 TelekomSZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TelekomSZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 TelekomSZV Sonderzahlung aus besonderem Anlass (vom 23.10.2008)
... einer Sonderzahlung nach § 5 kann der Vorstand den Beamtinnen und Beamten eine Sonderzahlung bis zur Höhe von 2 Prozent ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Telekom-Sonderzahlungsverordnung
V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2005
Artikel 1 1. TelekomSZVÄndV
... geändert: 1. Die §§ 2 bis 4 werden aufgehoben. 2. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „nach den §§ 1 bis 5 " wird durch die Angabe „nach § 5" ersetzt. b) Die Angabe „, ... a) Die Angabe „nach den §§ 1 bis 5" wird durch die Angabe „nach § 5 " ersetzt. b) Die Angabe „, soweit Zahlungen nach dieser Verordnung die ...


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