Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben

§ 1 - Gesetz über eine Statistik des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (GüKGrenzStatG k.a.Abk.)

G. v. 21.12.1973 BGBl. I S. 1987; aufgehoben durch Artikel 34 G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 12.01.1974; FNA: 9282-4 Statistik der Güterbeförderung im Straßenverkehr
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§ 1



Über den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr wird eine Bundesstatistik durchgeführt.



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