Es werden folgende Tatbestände erhoben:
- 1.
- Angaben über die Art, die Größe und das Heimatland der Transportfahrzeuge und der Transportgefäße;
- 2.
- die Nationalität und das amtliche Kennzeichen des Motorfahrzeugs;
- 3.
- die Verkehrsart;
- 4.
- die Länge der im Inland zurückgelegten Fahrstrecke;
- 5.
- der Beladeort und das Beladeland;
- 6.
- der Entladeort und das Entladeland;
- 7.
- die Art der beförderten Güter;
- 8.
- das Bruttogewicht der Ladung, getrennt nach Güterarten.