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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

Artikel 1 und 2 - Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen und zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften (KErmÄndG k.a.Abk.)

G. v. 22.07.1969 BGBl. I S. 901; aufgelöst durch Artikel 18 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 26.07.1969; FNA: 202-2 Verwaltungsgebühren
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Artikel 1 und 2


Artikel 1 und 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Änderungsvorschriften)

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Zitierungen von Artikel 1 und 2 Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen und zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 und 2 KErmÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KErmÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 KErmÄndG (vom 15.07.2016)
... Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ausnahme der Artikel 1, 2 und 5 am 1. Juli 1970 außer Kraft. (2) und (3) ...