Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.07.2006 aufgehoben

§ 3 - Dritte Verordnung zum Waffengesetz (3. WaffV)

neugefasst durch B. v. 02.09.1991 BGBl. I S. 1872; aufgehoben durch § 43 V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 7133-3-2-9 Waffen
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§ 3


§ 3 wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Die Gegenstände sind zurückzuweisen und dem Antragsteller zurückzugeben, wenn bei der Vorprüfung festgestellt wird, daß sie eine der in Anlage I Nr. 1.1 genannten Anforderungen nicht erfüllen.

(2) Prüfgegenstände, die durch den Beschuß erkennbar beschädigt worden sind oder die nach dem Beschuß bei der Prüfung auf Funktionssicherheit, auf Maßhaltigkeit oder bei der Sichtprüfung die in der Anlage I Nr. 1.3 aufgeführten Mängel aufweisen, sind dem Antragsteller nach Aufbringen des Rückgabezeichens zurückzugeben. Dies gilt nicht für historische Waffen, soweit diese den Anforderungen an die Maßhaltigkeit nicht entsprechen.

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Zitierungen von § 3 3. WaffV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 3. WaffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. WaffV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 3. WaffV
... ausgetauscht werden können (Prüfgegenstände), sind nach den §§ 2 bis 4b und der Anlage I Abschnitte 1 und 2 amtlich zu prüfen. (2) Die amtliche ...
§ 4 3. WaffV
... nach Absatz 1 einer der in Anlage I Nr. 1.1 oder Nr. 1.3 angeführten Mängel, ist § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 entsprechend ...
§ 4a 3. WaffV
... hat. Auf die Vornahme dieser Prüfung sind § 18 des Gesetzes sowie die §§ 1 bis 4 anzuwenden. (2) Haben die Gegenstände nach Absatz 1 die ... Rückgabezeichen anzubringen, soweit dies nicht bereits nach Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 geschehen ist. Dem Antragsteller ist ferner eine Bescheinigung ...
§ 4b 3. WaffV
... Treibladungsmitteln bestimmt sind (Schwarzpulverwaffen), sowie Böller sind die §§ 1 bis 4a entsprechend anzuwenden. Es gelten jedoch folgende Besonderheiten: 1.  ...
§ 5 3. WaffV
... des Gesetzes verbracht hat. (3) Prüfgegenstände, die nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 mit dem Rückgabezeichen versehen worden sind, können nur bei ...


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