Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.07.2006 aufgehoben
Anlage I Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Handfeuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschußprüfung nach § 18 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände
(siehe Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil I 1991 Nr. 53)
interne Verweise§ 3 3. WaffV ... wenn bei der Vorprüfung festgestellt wird, daß sie eine der in Anlage I Nr. 1.1 genannten Anforderungen nicht erfüllen. (2) Prüfgegenstände, ... auf Funktionssicherheit, auf Maßhaltigkeit oder bei der Sichtprüfung die in der Anlage I Nr. 1.3 aufgeführten Mängel aufweisen, sind dem Antragsteller nach Aufbringen des ...
§ 14a 3. WaffV ... Behörde zu prüfen. Für die Prüfung sind die Vorschriften der Anlage I Nr. 3.1 bis 3.4 maßgebend. Der Zulassungsinhaber hat der zuständigen Behörde die ...
§ 14b 3. WaffV ... zugelassen worden ist, in ihren wesentlichen Merkmalen nicht den Vorschriften der Anlage I Abschnitt 3 oder der Zulassung entsprechen, nimmt die zuständige Behörde eine ...
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