Anlage 19 - Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)

Anlage 19 (zu § 22d Absatz 6) Niederschrift über die staatliche Kenntnisprüfung nach § 22d der Approbationsordnung für Apotheker


Anlage 19 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Muster Niederschrift über die staatliche Kenntnisprüfung (BGBl. 2013 I S. 3012)



Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes V. v. 2. August 2013 BGBl. I S. 3005 m.W.v. 1. Januar 2014

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Frühere Fassungen von Anlage 19 AAppO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 1 Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
vom 02.08.2013 BGBl. I S. 3005

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 19 AAppO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 19 AAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AAppO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22d AAppO Kenntnisprüfung nach § 4 Absatz 3 Satz 3 der Bundes-Apothekerordnung (vom 01.10.2023)
... allen Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterzeichnende Niederschrift nach dem Muster der Anlage 19 zu dieser Verordnung anzufertigen, aus der der Gegenstand der Prüfung, das Bestehen oder ...


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