Anlage 6 (zu § 4 Abs. 4 Satz 3 und § 6 Abs. 5 Nr. 3) Bescheinigung über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker
(siehe BGBl. I 1989 S. 1500)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 4 AAppO Praktische Ausbildung (vom 01.10.2023) ... Unterrichtsveranstaltungen erhält der Auszubildende eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 6 . (5) Auf die Ausbildung nach Absatz 1 werden Unterbrechungen bis zu den durch ...
§ 6 AAppO Meldung zur Prüfung (vom 01.01.2009) ... 3. der Nachweis über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen (Anlage 6 ). (6) Soweit die in Absatz 3 Nr. 4 und 5 sowie die in Absatz 4 Nr. 2 bis 4 genannten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenHeilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung
V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6757/a96278.htm