Anlage 10 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 erster Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) Zeugnis über den Ersten/Zweiten/Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
(siehe BGBl. I 1989 S. 1504)
interne Verweise§ 6 AAppO Meldung zur Prüfung (vom 01.01.2009) ... das Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung (Anlage 10 ), 2. der Nachweis über ein Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren, ... über das Bestehen des Ersten und Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung (Anlage 10 ), 2. der Nachweis über die praktische Ausbildung (Anlage 5), 3. der ...
§ 9 AAppO Bewertung der Prüfungsleistungen ... Komma errechnet. Der so ermittelte Zahlenwert ist in den Zeugnissen gemäß den Anlagen 10 und 11 anzugeben. Die Noten der einzelnen Prüfungsabschnitte sowie die Gesamtnote der ...
§ 16 AAppO Zeugnisse und Mitteilungen ... Prüfung erteilt das Landesprüfungsamt jeweils ein Zeugnis nach Muster der Anlage 10 , nach dem Bestehen der drei Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung ein Zeugnis nach Muster ...
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