Eingangsformel - Anforderungsbehörden- und Bedarfsträgerverordnung (ABV)

V. v. 12.06.1989 BGBl. I S. 1088; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
Geltung ab 01.07.1989; FNA: 54-1-3 Wehrleistungsrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Abs. 1, des § 7 Abs. 2 sowie der §§ 79 und 80 des Bundesleistungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 54-1, veröffentlichten bereinigten Fassung verordnet die Bundesregierung:



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