§ 20 Au-pair-Beschäftigung
Die Zustimmung kann zu einem Aufenthaltstitel für Personen mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache erteilt werden, die unter 25 Jahre alt sind und in einer Familie, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, bis zu einem Jahr als Au pair beschäftigt werden.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6774/a96374.htm