Zitierungen von § 15a RVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15a RVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 RVG Verschiedene Angelegenheiten (vom 13.10.2023)
... einvernehmlich unternehmen, vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt ( § 15a Abs. 3 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung), b) Verfahren vor einem ...
§ 58 RVG Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (vom 01.01.2021)
... den Anspruch auf die ohne Anrechnung ermittelte andere Gebühr insgesamt mehr als den sich aus § 15a Absatz 1 ergebenden Gesamtbetrag erhalten würde. (3) In Angelegenheiten, in denen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 7 RAuNOBRÄndG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
... wird nach der Angabe zu § 15 folgende Angabe eingefügt: „§ 15a Anrechnung einer Gebühr". 2. § 11 Abs. 6 Satz 1 wird wie folgt ... Geschäftsstelle abgegeben werden." 3. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt: „§ 15a Anrechnung einer Gebühr (1) Sieht ... 3. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt: „§ 15a Anrechnung einer Gebühr (1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr ...

Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025)
G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
Artikel 11 KostBRÄG 2025 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... die Angabe „30 Euro" durch die Angabe „31,50 Euro" ersetzt. 3. In § 15a Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „teilweise" durch die Wörter „ganz oder teilweise" ...

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 7 KostRÄG 2021 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... nicht tätig gewesen." b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. 5. § 15a wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ... den Anspruch auf die ohne Anrechnung ermittelte andere Gebühr insgesamt mehr als den sich aus § 15a Absatz 1 ergebenden Gesamtbetrag erhalten würde." b) In Absatz 3 Satz 4 werden die ...


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