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IV. - Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 18.01.1991 BGBl. I S. 157
Geltung ab 18.01.1991; FNA: 1103-4-7 Bundesregierung

IV.



Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen wird aufgelöst.

Die personellen und sachlichen Mittel des Ministeriums werden wie folgt übertragen:

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auf das Bundesministerium für Familie und Senioren die Unterabteilung Z A;

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auf das Bundesministerium des Innern alle übrigen personellen und materiellen Mittel.