Gesetz zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in den neuen Ländern (GKV-Finanzstärkungsgesetz - GKVFG)

G. v. 24.03.1998 BGBl. I S. 526; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.12.1998 BGBl. I S. 3853
Geltung ab 28.03.1998; FNA: 860-5/4 Sozialgesetzbuch
Eingangsformel
Artikel 1 bis 5 (Änderung von Vorschriften)
Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 7 (aufgehoben)
Artikel 8 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 bis 5 (Änderung von Vorschriften)


Artikel 1 bis 5 wird in 2 Vorschriften zitiert


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Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die auf Artikel 5 beruhenden Teile der geänderten Rechtsverordnung können auf Grund der einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.

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Artikel 7 (aufgehoben)




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Artikel 8 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 Nr. 5 sowie die Artikel 5 und 6 treten am 1. Januar 1999 in Kraft.

(2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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