Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Die auf Artikel
5 beruhenden Teile der geänderten Rechtsverordnung können auf Grund der einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.
(1) Artikel 1 Nr. 5 sowie die Artikel
5 und
6 treten am 1. Januar 1999 in Kraft.
(2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.