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Artikel 6 - Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) und zur Änderung anderer Gesetze (AÜGuaÄndG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 03.02.1995 BGBl. I S. 158; zuletzt geändert durch Artikel 46 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 12.08.1972; FNA: 810-31/1 Arbeitsförderung
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Artikel 6 Schlußvorschriften


Artikel 6 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

§§ 1 bis 3 (gegenstandslos)



§ 3a (weggefallen)



§ 3b (weggefallen)



§ 4 (Inkrafttreten)





 

Frühere Fassungen von Artikel 6 Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) und zur Änderung anderer Gesetze

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.05.2007Artikel 46 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 25.04.2007 BGBl. I S. 594

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) und zur Änderung anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 AÜGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AÜGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Artikel 46 2. BMWiuBMASBBG Auflösung des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) und zur Änderung anderer Gesetze
...  Artikel 6 § 3b des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ...