§ 13 Sicherung der Fähre
Entfernt sich der Fährführer von der Fähre, so hat er diese am Liegeplatz gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
interne Verweise§ 16 FäV Ordnungswidrigkeiten (vom 07.10.2018) ... f) entgegen § 12 Absatz 2 den Fährverkehr nicht einstellt, g) entgegen § 13 die Fähre gegen unbefugte Benutzung nicht sichert oder h) entgegen § 15 Satz ...
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