Zitierungen von § 4 FäV
interne Verweise§ 3 FäV Ausnahmen vom Anwendungsbereich (vom 04.06.2016) ... Fähren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gelten die §§ 4 , 5 und 6 nicht, 6. der deutsch-luxemburgischen Grenzstrecke der ...
§ 15 FäV Übergangsregelung (vom 01.01.2013) ... § 4 Absatz 1 Satz 4 dieser Verordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ausgestellte ...
§ 16 FäV Ordnungswidrigkeiten (vom 07.10.2018) ... vorsätzlich oder fahrlässig 1. als Fährinhaber a) entgegen § 4 Absatz 2 Satz 2 eine Probefahrt nicht oder nicht rechtzeitig durchführt oder nicht duldet, b) ... oder unkenntlich macht, 2. als Fährführer a) entgegen § 4 Absatz 2 Satz 2 eine Probefahrt nicht oder nicht rechtzeitig durchführt oder nicht duldet, b) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBinnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung (BinSchUEV)
V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868, 2010 I 380; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2802
Artikel 2 1. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften ... (BGBl. I S. 2450) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung,". 2. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Überwachung der für den Betrieb der ... Fassung,". 2. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Überwachung der für den Betrieb der Fähre erforderlichen landseitigen Anlagen und ... 15 eingefügt: „§ 15 Übergangsregelung Nach § 4 Absatz 1 Satz 4 dieser Verordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ausgestellte ... a) Nummer 1 Buchstabe a wird wie folgt gefasst: „a) entgegen § 4 Absatz 2 Satz 2 eine Probefahrt nicht oder nicht rechtzeitig durchführt oder nicht ... aa) Folgender neuer Buchstabe a wird eingefügt: „a) entgegen § 4 Absatz 2 Satz 2 eine Probefahrt nicht oder nicht rechtzeitig durchführt oder nicht ...
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