Eingangsformel - Verordnung über verwandte Handwerke (HwVerwdtV k.a.Abk.)

V. v. 18.12.1968 BGBl. I S. 1355; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1654
Geltung ab 22.12.1968; FNA: 7110-1-4 Handwerk im Allgemeinen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. 1966 I S. 1), geändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzblatt I S. 503), wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:



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