Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.01.2007 aufgehoben

§ 1 - Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung (BestüVAbfV)

V. v. 10.09.1996 BGBl. I S. 1377; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 2129-27-2-2 Umweltschutz
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§ 1 Abfallbezeichnung



(1) Überwachungsbedürftig sind die mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel gekennzeichneten in der Anlage zu dieser Verordnung genannten verwertbaren Abfälle.

(2) Die in dieser Verordnung geregelte Bestimmung der überwachungsbedürftigen Abfälle zur Verwertung gilt auch für die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach § 15 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gesammelten Abfälle.



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