interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
V. v. 20.06.2018 BGBl. I S. 865
Artikel 1 StromNEVuaÄndV Änderung der Stromnetzentgeltverordnung ... § 14b Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte § 14c Ausgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher ... für die betroffene Netz- und Umspannebene ermittelt. § 14c Ausgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher ... das bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelt nach Maßgabe der §§ 14a bis 14c anzuwenden. Im Einzelnen ist sicherzustellen, dass die Anwendung 1. des ... Erlösobergrenzen ermittelt. Dies erfolgt entsprechend den Vorschriften der §§ 12 bis 20. (2) Der Netzbetreiber ist verpflichtet, bei einer Anpassung der ... bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte nach § 3 Absatz 3, den §§ 14a bis 14d, § 15 Absatz 2 Satz 2, § 16 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 Satz 2 sowie § 17 ... des bundeseinheitlich gebildeten Netzentgeltanteils ergeben, erfolgt nach dem Mechanismus des § 14c ." 20. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1.2 werden ...
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