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§ 66e - Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 66e Verbindungstrennung



(1) 1Der Diensteanbieter, bei dem die Rufnummer für Premium-Dienste oder Kurzwahl-Sprachdienste eingerichtet ist, hat jede zeitabhängig abgerechnete Verbindung zu dieser nach 60 Minuten zu trennen. 2Dies gilt auch, wenn zu einer Rufnummer für Premium-Dienste oder für Kurzwahl-Sprachdienste weitervermittelt wurde.

(2) 1Von der Verpflichtung nach Absatz 1 kann abgewichen werden, wenn sich der Endnutzer vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung gegenüber dem Diensteanbieter durch ein geeignetes Verfahren legitimiert. 2Die Einzelheiten regelt die Bundesnetzagentur. 3Sie kann durch Verfügung die Einzelheiten der zulässigen Verfahren zur Verbindungstrennung festlegen.





 

Frühere Fassungen von § 66e TKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2007Artikel 3 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
vom 18.02.2007 BGBl. I S. 106

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 66e TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66e TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 66h TKG Wegfall des Entgeltanspruchs (vom 01.06.2013)
... § 66d Abs. 2 Satz 2 und 3 verstoßen wurde, 4. nach Maßgabe des § 66e die zeitliche Obergrenze nicht eingehalten wurde, 5. Dialer entgegen § 66f Abs. 1 ...
§ 66m TKG Umgehungsverbot (vom 10.05.2012)
... Vorschriften der §§ 66a bis 66l oder die auf Grund des § 45n Absatz 4 Nummer 1 im Rahmen einer Rechtsverordnung ...
§ 149 TKG Bußgeldvorschriften (vom 02.04.2021)
... 1 oder 2 die dort genannte Preishöchstgrenze nicht einhält, 13g. entgegen § 66e Abs. 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, eine Verbindung nicht oder nicht rechtzeitig trennt,  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Postgesetz (PostG)
G. v. 22.12.1997 BGBl. I S. 3294; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 324
§ 44 PostG Regulierungsbehörde
... vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) errichtete Behörde. Die §§ 66 bis 71, 74 bis 81, 83 und 84 des Telekommunikationsgesetzes gelten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
...  „§ 66m Umgehungsverbot Die Vorschriften der §§ 66a bis 66l oder die auf Grund des § 45n Absatz 4 Nummer 1 im Rahmen einer Rechtsverordnung ...

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... Vorschriften vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S. 106) genannten Regelungen der §§ 66a bis 66l" ersetzt. 35. In den Überschriften zu den §§ 25, 43, 67, ...
Artikel 3 TelekRÄndG Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... § 66c Preisanzeige § 66d Preishöchstgrenzen § 66e Verbindungstrennung § 66f Anwählprogramme (Dialer) § 66g ... sind zurückzuzahlen." 3. Nach § 66 werden die folgenden §§ 66a bis 66l eingefügt: „§ 66a Preisangabe Wer gegenüber ... die allgemeine Entwicklung der Preise oder des Marktes dies erforderlich macht. § 66e Verbindungstrennung (1) Der Diensteanbieter, bei dem die Rufnummer für ... § 66d Abs. 2 Satz 2 und 3 verstoßen wurde, 4. nach Maßgabe des § 66e die zeitliche Obergrenze nicht eingehalten wurde, 5. Dialer entgegen § 66f Abs. 1 ... § 66l Umgehungsverbot Die Vorschriften der §§ 66a bis 66k finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden." ... 2 die dort genannte Preishöchstgrenze nicht einhält, 13g. entgegen § 66e Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine Verbindung nicht oder nicht rechtzeitig ...